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Internetabzocke: Anwältin zu Schadensersatz verurteilt
- #1Wie die Verbraucherzentrale "Schleswig-Holstein" schreibt, ist eine der bekanntesten Abmahn-Anwälte nun selbst wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt zivilrechtlich worden.
Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.
Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.
Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
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zuletzt bearbeitet am 6.11.2009 um 11:26 UhrKann man so stehen lassen.
- #2Noch ein recht interessanter Hinweis in dem Text:
Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich.
Das ist schon ne beachtliche Summe für etwas Tipp-Arbeit. 😃Kann man so stehen lassen.
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