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Allgemein20.10.2006, 11:20← Alle News

Schmeiß den Fernseher aus dem Fenster?!

aDaD1.948 LeserLesezeit 3 Min

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres erhöht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Rundfunk- und Fernsehgebühren um 88 Cent. Was allerdings noch viel schwerwiegender sein dürfte ist die Tatsache, dass zum 31.12.2006 auch die Rundfunkgebührenbefreiung für Internet-fähige PCs abläuft. Die Gebühr soll allem Anschein nach für jeden Rechner erhoben werden, mit dem der Besitzer ins Internet gehen kann. Dabei spielt es für die Gebührenerhebung keine Rolle, ob ein spezieller Anschluß, wie z.B. eine TV-Karte oder eine DVB-T-Karte, vorhanden ist. Doch ist dieses Vorhaben den auch gerechtfertigt?

Schmeiß den Fernseher aus dem Fenster?!

Internetradio und Internet-TV mit ihren kostenfreien Live-Streams sind auf dem Vormarsch. Das immer kostengünstiger werdende Breitbandnetz mit seiner bevorzugten Tarifform, der Flatrate, zählt allein im nächsten Jahr deutschlandweit ca. 11,2 Mio. Anschlüsse. Bis 2010 sollen, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, 50 % aller Haushalte über einen solchen Zugang verfügen. Und nun will die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF & Deutschlandradio) sich an einem Markt beteiligen, der im nächsten Jahr ein Volumen von 5,7 Mrd. Euro erreichen und sich in drei Jahren nahezu verdoppeln wird. Natürlich ist angesichts dieser Entwicklung die Verlockung groß, eine Stück vom Kuchen abzubekommen.

Ebenso nicht ganz unerheblich scheint dabei wohl auch die Angst von ARD und ZDF zu sein, auf das damit einhergehende Nutzerverhalten nicht mehr reagieren zu können, wenn diese nun vermehrt Streaming- und On-Demand-Angebote nutzen. Die GEZ-Abgabe für einen Internet-fähigen Rechner wird allerdings nur dann erhoben, wenn bisher kein Radio- und/oder Fernsehergerät im Haushalt registriert ist. Das heißt, wenn ich ein Radio angemeldet habe und ab dem 01.01.2007 nun auch mein PC in die neue Abgabeverordnung mit einfließt, zahle ich trotzdem weiterhin nur die Gebühr für das Radio von (ab 01.01.2007) 5,52 Euro monatlich. Ähnlich verhält es sich mit einem angemeldeten Fernsehgerät.

Die GEZ-Gebühr würde hier mit 17,03 Euro monatlich zu Buche schlagen. Aber trotz dieses kurzen Ausflugs in die Fakten zur neuen Gebührenverordnung stellt sich weiterhin die Frage, ob das bisherige Online-Angebot von ARD & Co. auch diese neuerliche Abgabe rechtfertigt? Sicher ist, dass die im 8. Rundfunkstaatsvertrag vom Oktober 2004 (!) festgehaltene Klausel, lediglich 0,75 % des Gesamtetats für das Internet-Angebot auszugeben, angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen in diesem Bereich als unzureichend erscheint. Ähnlich sieht es auch der ab Januar 2007 den ARD-Vorsitz übernehmende Fritz Ralff, der einmal den Ausbau des Online-Angebots fordert sowie die Abschaffung dieser Begrenzung.

Sollte sich das bisherige Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen nicht bald explosionsartig, vor allem ab dem 01.01.2007, vergrößern, dann ist es wohl den betroffenen Bürgern auch nicht übel zu nehmen, wenn diese das leise Gefühl beschleicht, mit der neuen Gebührenverordnung eine Suppe auszulöffeln, die sich die zu konservativ und ohne Weitsicht agierenden Hauptverantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens eingebrockt haben.

Qualitativ gesehen scheinen sich die 160 Mio. Euro, die zwischen 2001 und 2004 für die Online-Auftritte gezahlt wurden, durchaus rentiert zu haben. So erhielt das ZDF im Jahr 2005 zwei Online-Awards für die Flashproduktion "Holocaust-Mahnmal - Gedächtnis aus Stein" und "Einsteins Welt". Dabei stellt sich allerdings die Frage, in wie weit solche finanziell aufwendigen Projekte mit der Grundversorgung, welche die Gebühr ja sicher stellen soll, vereinbar sind. In Zeiten, in denen Sender wie Giga-TV ihr Programm als kostenlosen Live-Stream ins Netz stellen, sich über Werbung finanzierende auch deutschsprachige Internetradiostationen ein bunteres Programm bieten als manch gebührenfinanzierter Hörfunk und man selbst auf Pay-TV (z.B. Premiere, Kabel Deutschland) verzichten kann erscheint die Live-Übertragung der Tagesschau als derzeit einziges "Live-Angebot" im Netz als Wermutstropfen.

Ich kann für meine Teil sehr gut auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Verzichten. Meine Lieblingsmusik wähle ich mir als Audio-Stream auf www.somafm.com oder www.di.fm oder stelle mir meinen ganz persönlichen Radiosender, den ich dann auch überall wieder abrufen kann, auf www.pandora.com zusammen. Dokumentationen oder eSports-TV finde ich z.B. auf www.channelchooser.com, Sport schaue ich aus einer Auswahl von über 4700 Kanälen auf www.global-itv.com und Filme bestelle ich On-Demand oder besorge ich mir aus der Videothek bzw. gehe ins Kino. Es bleibt also abzuwarten, auf welche Art und Weise nun die Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens gedenken, ihre neue Gebührenregelung vor allem gegenüber einer nicht geringen Anzahl von jungen zur Zahlung der Gebühren verpflichteten Menschen zu rechtfertigen.


Quellen:
www.wikipedia.de
www.zukunft-breitband.de
www.heise.de
www.studie-online-deutschland.de
www.global-itv.com
www.gez.de
www.spiegel-online.de
www.ard.de

Quelle: http://www.global-itv.com, 4700 Kanäle aus über 200 Ländern;http://www.channelchooser.com, Dokus vom Discovery-Channel, E-Sports, Reality-Shows etc.;http://www.3w-tv.com, deutsches Online-Fernsehen Portal;https://www.projectlan.de/index.php?p=news&newsid=

Kommentare 2
  • 0
    TorstenTorsten1. Kommentar

    hi aD

    Danke für die vielen weiterführenden Links. Vor allem die aufgeführten Kanäle schauen sehr interessant aus.
  • 0
    aDaD

    Ausnahmeregelung?!

    Auf den Beitrag hin hat mir jemand seine Lebensumstände beschrieben wie folgt:
    Er besitzt weder Radio noch TV. Ins Netz kann er sich nur per Modem einwählen, weil an seinen Wohnort wohl bis ins nächste Erdzeitalter keine entsprechenden Kabel für die Nutzung von DSL verlegt werden.
    Sollte nun ab 01.01.07 ein nett lächelnder GEZ-Vertreter vor seiner Haustür stehen und eine Abgabe für seinen Internetanschluß verlangen, dann wird diese neue Gebühr (in diesem Fall) wohl zur Farce.
??
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