Als Spieler ist man es mittlerweile gewohnt, dass das Auto durch die Luft schwebt, der Traktor Sprünge vollzieht, die Heldin einen anderen Mann küsst und der Hexenmeister quer durch den Boden des Levels fliegt - ungewollt natürlich. Das alles kann unter sogenannte Bugs fallen, die meistens mit viel Ärger verbunden sind. Ein gutes Beispiel dafür ist das Spiel Gothic 3: Götterdämmerung, das als eines der bisher besten Vorbilder für Bugs dient. Doch was tun, wenn das Spiel viel Geld gekostet hat und unspielbar ist?

Softwareentwickler könnten schon bald mehr Druck von oben bekommen, denn die EU-Kommission gab einen neuen Vorschlag zum Verbraucherschutz ab. Die beiden Kommissare Viviane Reding und Meglena Kuneva reichten einen Gesetzentwurf ein, mit dem die bisher nur für materielle Produkte geltenden Vorschriften auch auf Software ausgedehnt werden sollen. Darin wurden ebenfalls explizit Videospiele erwähnt.
Demnach hätten die Kunden ein Recht auf funktionierende Software, wie bei jeder anderen Ware auch. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, soll eine Software-Garantie zum Greifen kommen. Die Business Software Alliance, der unter anderem Microsoft, IBM und Apple angehören, kritisierte diese Pläne und ist der Meinung, dass man Software nicht mit einem Toaster vergleichen kann. Gerade bei Software lässt sich nicht vorhersagen, wie sie auf den vielen verschiedenen Systemen genutzt und ob sie auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Quelle: cnet.com
Demnach hätten die Kunden ein Recht auf funktionierende Software, wie bei jeder anderen Ware auch. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, soll eine Software-Garantie zum Greifen kommen. Die Business Software Alliance, der unter anderem Microsoft, IBM und Apple angehören, kritisierte diese Pläne und ist der Meinung, dass man Software nicht mit einem Toaster vergleichen kann. Gerade bei Software lässt sich nicht vorhersagen, wie sie auf den vielen verschiedenen Systemen genutzt und ob sie auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
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