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Software23.11.2006, 23:33← All News

MediaWAR - Die Macht sei mit dir?

RonnyRonny1,783 readers1 min read

Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München hat das rechtliche Vorgehen der Media-Markt-Kette gegen Online-Händler in einem vorläufigen Verfahren als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Die von mehreren Märkten der großen deutschen Elektromarktkette eingereichten Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügung gegen kleine und mittlere Online-Händler wurden bislang in vier von sechs Fällen abgelehnt. Worum ging es Media Markt dabei?

Gerügt wurden in den Abmahnungen unzutreffende Versandkostenangaben, falsche Angaben zum Liefertermin oder fehlende Energieeffizienz-Angaben der angebotenen Geräte. Neben den materialrechtlich durchaus berechtigten Abmahnungen sind allerdings auch Abmahnungen vor Gerichten gelandet, die Bagatellen zum Gegenstand hatten. So ist ein falsch gesetzter Spiegelstrich einen abgemahnten Online-Händler teuer zu stehen gekommen, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS), die über das Vorgehen des Media Marktes Anfang November berichtete. Problematisch ist, dass alle Fälle über die Kanzlei von Media-Markt-Werbestars und Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel http://www.steinhoefel.de eingereicht wurden.

Der Verdacht, dass hinter dem Vorgehen eine von der Konzern-Mutter, der Saturn-Media-Holding, konzertierte Strategie steht, wird durch die gehäufte Anzahl der eingegangenen Anträge, die textbausteinartig und über lange Strecken wortidentisch sind, erhärtet, wie es aus der 33. Kammer heißt. Wie Becker anmerkt, wurden auch Media Markt Unternehmen in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vergehen verurteilt. Das Unternehmen hatte auf seiner Website damals ebenfalls keine Angaben zu den Versandkosten gemacht.

Source: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=061124003, Quelle: pressetext.de;http://www.mediamarkt.ch/f/werbung/img_werbung/nichtbloed.jpg, Bildquelle

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