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Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München hat das rechtliche Vorgehen der Media-Markt-Kette gegen Online-Händler in einem vorläufigen Verfahren als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Die von mehreren Märkten der großen deutschen Elektromarktkette eingereichten Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügung gegen kleine und mittlere Online-Händler wurden bislang in vier von sechs Fällen abgelehnt. Worum ging es Media Markt dabei?